Support for the creation of activities of artists and self-employed persons who are beneficiaries of the RSA (Q3671102): Difference between revisions

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(‎Removed claim: summary (P836): L‚opération FSE est constituée d‘une seule action intitulée „soutien à la création d’activité des artistes et travailleurs indépendants allocataires du RSA“. Il s‚agit d‘un accompagnement renforcé dont la durée est en moyenne de 6 mois. Anhänger ces 6 mois, seront mise en place des séances de travail individuelles avec le bénéficiaire, et une analysis ad hoc de la situation sera réalisée par le référent unique sur la base des données fournies...)
(‎Created claim: summary (P836): Das ESF-Projekt besteht aus einer einzigen Maßnahme mit dem Titel „Förderung der Gründung von Künstlern und Selbständigen, die von der RSA unterstützt werden“. Es handelt sich um eine verstärkte Begleitung mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Während dieser sechs Monate werden individuelle Arbeitssitzungen mit dem Begünstigten durchgeführt, und der einzige Ansprechpartner führt eine Ad-hoc-Analyse der Situation auf der Grundlag...)
Property / summary
 
Das ESF-Projekt besteht aus einer einzigen Maßnahme mit dem Titel „Förderung der Gründung von Künstlern und Selbständigen, die von der RSA unterstützt werden“. Es handelt sich um eine verstärkte Begleitung mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Während dieser sechs Monate werden individuelle Arbeitssitzungen mit dem Begünstigten durchgeführt, und der einzige Ansprechpartner führt eine Ad-hoc-Analyse der Situation auf der Grundlage der vom Begünstigten bereitgestellten Daten durch. Je nach Bedarf der Begünstigten kann dieses Programm angepasst und/oder verlängert werden. Diese Begleitung besteht aus mehreren Schritten: a) _ Empfang des Empfängers, Durchführung einer Diagnose und Unterzeichnung einer Verpflichtungscharta_ Die Empfänger der RSA werden von der Beratungsplattform des CG des ISERE an BP Conseil gerichtet. Der Begünstigte und der BP RAT erhalten ein Schreiben, in dem die Einrichtung der Begleitung angegeben wird. Danach wird der Begünstigte in den Räumlichkeiten des Trägers oder in einem Raum des Eingliederungsdienstes (Turm du Pin oder Cremieu) empfangen. In diesem Fall wird eine Gesamtdiagnose der Situation des Begünstigten vorgenommen. Nach Abschluss dieser Diagnose wird dann ein Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen unterzeichnet, in dem das Projekt und die Etappen der Begleitung entsprechend den ermittelten Arbeitswegen festgelegt sind. Die Begleitung findet durchschnittlich sechs Monate im Rahmen von Einzelgesprächen statt. All diese Befragungen machen durchschnittlich 5 Stunden von Angesicht zu Angesicht aus. An jedem RDV wird ein Abstandsblatt von dem einzelnen Referent und der Begleitperson ausgefüllt und unterschrieben. B) _eine Begleitung in zwei Schritten_ Der erste Schritt besteht darin, die Kohärenz des Projekts zwischen Mensch und Unternehmen und Unternehmen und Markt zu bestimmen. Sie ermöglicht es dem Begünstigten, seine persönlichen Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen seines Projekts zu validieren und sich dessen Bedeutung oder Schwäche bewusst zu werden. Bei erheblicher Inkohärenz wird der Projektträger auf eine andere Art der Begleitung umgeleitet. Der zweite Schritt besteht in einer eher technischen Begleitung, die sich dann stärker auf die buchhalterische Analyse, die wirtschaftliche Analyse und die Fragen/Antworten aus den beiden vorangegangenen Modulen konzentriert. Der einzige Ansprechpartner kann auch verschiedene Gesprächspartner mobilisieren, um das Projekt des Empfängers zu verwirklichen (z. B.: ADIE). C) _Präconisationen_ Am Ende der Begleitung erstellt der einzige Ansprechpartner ein Verbindungsblatt, das er an die für die RSA-Zulage zuständige Dienststelle der CG 38 richtet. Er gibt dort an, ob die Person am Ende der Begleitung Folgendes benötigt: \- die Verlängerung mit der Einführung neuer HRV, \- wenn eine neue Begleitung mit der Einführung eines neuen wechselseitigen Verpflichtungsvertrags mit neuen Verpflichtungen erforderlich ist, \- wenn der Begünstigte aus der RSA ausscheiden kann, weil er von seiner Tätigkeit als Selbständiger leben kann, \- wenn er eine sozialere Begleitung (z. B. Probleme mit Abhängigkeiten) und eine Umorientierung benötigt, wenn er aus der RSA-Regelung gestrichen werden muss, weil er den gegenseitigen Einstellungsvertrag nicht eingehalten hat (z. B. nicht bei den HRV). \- wenn er ihn auf die Suche nach einer unselbständigen Beschäftigung und die zu seiner Erreichung unternommenen Schritte verlagert hat. Neben der individuellen Begleitung macht der einzige Ansprechpartner Punkte mit dem CG 38 (Eingliederungsteam oder Direktion) in Bezug auf die von ihm begleiteten Begünstigten. Er führt auch eine Überwachung der Rechtsvorschriften und des sozioökonomischen Umfelds des Tätigkeitsbereichs des Begünstigten durch. Während der gesamten Begleitung, je nach den Projekten und ihren Fortschritten, wird der einzige Ansprechpartner aufgefordert, verschiedene Instrumente für das Projekt der Tätigkeit des Trägers zu entwickeln, z. B.: Business Plan, Marktforschung, voraussichtliche Betriebsrechnung, Tabelle Beschäftigung/Ressourcen usw. Diese Begleitung erfolgt unter Beachtung der Standesregeln und des Ethikkodex der Fédération Internationale des Engineers-Beratung, die von der Chambre de l’Ingenieure und des Conseil de France eingerichtet wurde (keine Vorschriften für den freien Beruf des Ingenieur-Beraters). (German)
Property / summary: Das ESF-Projekt besteht aus einer einzigen Maßnahme mit dem Titel „Förderung der Gründung von Künstlern und Selbständigen, die von der RSA unterstützt werden“. Es handelt sich um eine verstärkte Begleitung mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Während dieser sechs Monate werden individuelle Arbeitssitzungen mit dem Begünstigten durchgeführt, und der einzige Ansprechpartner führt eine Ad-hoc-Analyse der Situation auf der Grundlage der vom Begünstigten bereitgestellten Daten durch. Je nach Bedarf der Begünstigten kann dieses Programm angepasst und/oder verlängert werden. Diese Begleitung besteht aus mehreren Schritten: a) _ Empfang des Empfängers, Durchführung einer Diagnose und Unterzeichnung einer Verpflichtungscharta_ Die Empfänger der RSA werden von der Beratungsplattform des CG des ISERE an BP Conseil gerichtet. Der Begünstigte und der BP RAT erhalten ein Schreiben, in dem die Einrichtung der Begleitung angegeben wird. Danach wird der Begünstigte in den Räumlichkeiten des Trägers oder in einem Raum des Eingliederungsdienstes (Turm du Pin oder Cremieu) empfangen. In diesem Fall wird eine Gesamtdiagnose der Situation des Begünstigten vorgenommen. Nach Abschluss dieser Diagnose wird dann ein Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen unterzeichnet, in dem das Projekt und die Etappen der Begleitung entsprechend den ermittelten Arbeitswegen festgelegt sind. Die Begleitung findet durchschnittlich sechs Monate im Rahmen von Einzelgesprächen statt. All diese Befragungen machen durchschnittlich 5 Stunden von Angesicht zu Angesicht aus. An jedem RDV wird ein Abstandsblatt von dem einzelnen Referent und der Begleitperson ausgefüllt und unterschrieben. B) _eine Begleitung in zwei Schritten_ Der erste Schritt besteht darin, die Kohärenz des Projekts zwischen Mensch und Unternehmen und Unternehmen und Markt zu bestimmen. Sie ermöglicht es dem Begünstigten, seine persönlichen Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen seines Projekts zu validieren und sich dessen Bedeutung oder Schwäche bewusst zu werden. Bei erheblicher Inkohärenz wird der Projektträger auf eine andere Art der Begleitung umgeleitet. Der zweite Schritt besteht in einer eher technischen Begleitung, die sich dann stärker auf die buchhalterische Analyse, die wirtschaftliche Analyse und die Fragen/Antworten aus den beiden vorangegangenen Modulen konzentriert. Der einzige Ansprechpartner kann auch verschiedene Gesprächspartner mobilisieren, um das Projekt des Empfängers zu verwirklichen (z. B.: ADIE). C) _Präconisationen_ Am Ende der Begleitung erstellt der einzige Ansprechpartner ein Verbindungsblatt, das er an die für die RSA-Zulage zuständige Dienststelle der CG 38 richtet. Er gibt dort an, ob die Person am Ende der Begleitung Folgendes benötigt: \- die Verlängerung mit der Einführung neuer HRV, \- wenn eine neue Begleitung mit der Einführung eines neuen wechselseitigen Verpflichtungsvertrags mit neuen Verpflichtungen erforderlich ist, \- wenn der Begünstigte aus der RSA ausscheiden kann, weil er von seiner Tätigkeit als Selbständiger leben kann, \- wenn er eine sozialere Begleitung (z. B. Probleme mit Abhängigkeiten) und eine Umorientierung benötigt, wenn er aus der RSA-Regelung gestrichen werden muss, weil er den gegenseitigen Einstellungsvertrag nicht eingehalten hat (z. B. nicht bei den HRV). \- wenn er ihn auf die Suche nach einer unselbständigen Beschäftigung und die zu seiner Erreichung unternommenen Schritte verlagert hat. Neben der individuellen Begleitung macht der einzige Ansprechpartner Punkte mit dem CG 38 (Eingliederungsteam oder Direktion) in Bezug auf die von ihm begleiteten Begünstigten. Er führt auch eine Überwachung der Rechtsvorschriften und des sozioökonomischen Umfelds des Tätigkeitsbereichs des Begünstigten durch. Während der gesamten Begleitung, je nach den Projekten und ihren Fortschritten, wird der einzige Ansprechpartner aufgefordert, verschiedene Instrumente für das Projekt der Tätigkeit des Trägers zu entwickeln, z. B.: Business Plan, Marktforschung, voraussichtliche Betriebsrechnung, Tabelle Beschäftigung/Ressourcen usw. Diese Begleitung erfolgt unter Beachtung der Standesregeln und des Ethikkodex der Fédération Internationale des Engineers-Beratung, die von der Chambre de l’Ingenieure und des Conseil de France eingerichtet wurde (keine Vorschriften für den freien Beruf des Ingenieur-Beraters). (German) / rank
 
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Property / summary: Das ESF-Projekt besteht aus einer einzigen Maßnahme mit dem Titel „Förderung der Gründung von Künstlern und Selbständigen, die von der RSA unterstützt werden“. Es handelt sich um eine verstärkte Begleitung mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Während dieser sechs Monate werden individuelle Arbeitssitzungen mit dem Begünstigten durchgeführt, und der einzige Ansprechpartner führt eine Ad-hoc-Analyse der Situation auf der Grundlage der vom Begünstigten bereitgestellten Daten durch. Je nach Bedarf der Begünstigten kann dieses Programm angepasst und/oder verlängert werden. Diese Begleitung besteht aus mehreren Schritten: a) _ Empfang des Empfängers, Durchführung einer Diagnose und Unterzeichnung einer Verpflichtungscharta_ Die Empfänger der RSA werden von der Beratungsplattform des CG des ISERE an BP Conseil gerichtet. Der Begünstigte und der BP RAT erhalten ein Schreiben, in dem die Einrichtung der Begleitung angegeben wird. Danach wird der Begünstigte in den Räumlichkeiten des Trägers oder in einem Raum des Eingliederungsdienstes (Turm du Pin oder Cremieu) empfangen. In diesem Fall wird eine Gesamtdiagnose der Situation des Begünstigten vorgenommen. Nach Abschluss dieser Diagnose wird dann ein Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen unterzeichnet, in dem das Projekt und die Etappen der Begleitung entsprechend den ermittelten Arbeitswegen festgelegt sind. Die Begleitung findet durchschnittlich sechs Monate im Rahmen von Einzelgesprächen statt. All diese Befragungen machen durchschnittlich 5 Stunden von Angesicht zu Angesicht aus. An jedem RDV wird ein Abstandsblatt von dem einzelnen Referent und der Begleitperson ausgefüllt und unterschrieben. B) _eine Begleitung in zwei Schritten_ Der erste Schritt besteht darin, die Kohärenz des Projekts zwischen Mensch und Unternehmen und Unternehmen und Markt zu bestimmen. Sie ermöglicht es dem Begünstigten, seine persönlichen Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen seines Projekts zu validieren und sich dessen Bedeutung oder Schwäche bewusst zu werden. Bei erheblicher Inkohärenz wird der Projektträger auf eine andere Art der Begleitung umgeleitet. Der zweite Schritt besteht in einer eher technischen Begleitung, die sich dann stärker auf die buchhalterische Analyse, die wirtschaftliche Analyse und die Fragen/Antworten aus den beiden vorangegangenen Modulen konzentriert. Der einzige Ansprechpartner kann auch verschiedene Gesprächspartner mobilisieren, um das Projekt des Empfängers zu verwirklichen (z. B.: ADIE). C) _Präconisationen_ Am Ende der Begleitung erstellt der einzige Ansprechpartner ein Verbindungsblatt, das er an die für die RSA-Zulage zuständige Dienststelle der CG 38 richtet. Er gibt dort an, ob die Person am Ende der Begleitung Folgendes benötigt: \- die Verlängerung mit der Einführung neuer HRV, \- wenn eine neue Begleitung mit der Einführung eines neuen wechselseitigen Verpflichtungsvertrags mit neuen Verpflichtungen erforderlich ist, \- wenn der Begünstigte aus der RSA ausscheiden kann, weil er von seiner Tätigkeit als Selbständiger leben kann, \- wenn er eine sozialere Begleitung (z. B. Probleme mit Abhängigkeiten) und eine Umorientierung benötigt, wenn er aus der RSA-Regelung gestrichen werden muss, weil er den gegenseitigen Einstellungsvertrag nicht eingehalten hat (z. B. nicht bei den HRV). \- wenn er ihn auf die Suche nach einer unselbständigen Beschäftigung und die zu seiner Erreichung unternommenen Schritte verlagert hat. Neben der individuellen Begleitung macht der einzige Ansprechpartner Punkte mit dem CG 38 (Eingliederungsteam oder Direktion) in Bezug auf die von ihm begleiteten Begünstigten. Er führt auch eine Überwachung der Rechtsvorschriften und des sozioökonomischen Umfelds des Tätigkeitsbereichs des Begünstigten durch. Während der gesamten Begleitung, je nach den Projekten und ihren Fortschritten, wird der einzige Ansprechpartner aufgefordert, verschiedene Instrumente für das Projekt der Tätigkeit des Trägers zu entwickeln, z. B.: Business Plan, Marktforschung, voraussichtliche Betriebsrechnung, Tabelle Beschäftigung/Ressourcen usw. Diese Begleitung erfolgt unter Beachtung der Standesregeln und des Ethikkodex der Fédération Internationale des Engineers-Beratung, die von der Chambre de l’Ingenieure und des Conseil de France eingerichtet wurde (keine Vorschriften für den freien Beruf des Ingenieur-Beraters). (German) / qualifier
 
point in time: 1 December 2021
Timestamp+2021-12-01T00:00:00Z
Timezone+00:00
CalendarGregorian
Precision1 day
Before0
After0

Revision as of 06:32, 1 December 2021

Project Q3671102 in France
Language Label Description Also known as
English
Support for the creation of activities of artists and self-employed persons who are beneficiaries of the RSA
Project Q3671102 in France

    Statements

    0 references
    14,000.69 Euro
    0 references
    28,080.0 Euro
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    49.86 percent
    0 references
    1 January 2015
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    31 December 2015
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    B.P.CONSEIL
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    L'opération FSE est constituée d'une seule action intitulée "soutien à la création d'activité des artistes et travailleurs indépendants allocataires du RSA". Il s'agit d'un accompagnement renforcé dont la durée est en moyenne de 6 mois. Pendant ces 6 mois, seront mise en place des séances de travail individuelles avec le bénéficiaire, et une analyse ad hoc de la situation sera réalisée par le référent unique sur la base des données fournies par le bénéficiaire. En fonction des besoins des bénéficiaires, ce programme peut être adapté et/ou prolongé. Cet accompagnement est constitué de plusieurs étapes: a) _accueil du bénéficiaire, réalisation d'un diagnostic, et signature d'une charte d'engagement_ Les allocataires du RSA sont adressés à BP conseil par la plateforme d'orientation du CG de l'ISERE. Le bénéficiaire et BP CONSEIL reçoivent un courrier indiquant la mise en place de l'accompagnement. Ensuite le bénéficiaire est reçu dans les locaux du porteur ou dans un local du service insertion (La tour du Pin ou Crémieu). Un diagnostic global de la situation du bénéficiaire est alors réalisé. A l'issue de ce diagnostic, un contrat d'engagement réciproque définissant le projet et les étapes de l'accompagnement, en fonction des pistes de travail identifiées, est alors co- signé par le référent unique de parcours et le bénéficiaire allocataire du RSA. L'accompagnement se déroulera sur 6 mois en moyenne, par le biais d'entretiens individuels. L'ensemble de ces entretiens représente en moyenne 5 heures de face à face. A chaque RDV une feuille d'émargement est complétée et signée par le référent unique et la personne accompagnée. b) _un accompagnement en 2 étapes_ La première étape consiste à déterminer la cohérence du projet, entre l'homme et l'entreprise, et l'entreprise et le marché. Elle permet au bénéficiaire de valider ses capacités personnelles par rapport aux exigences de son projet , et de prendre conscience de l'importance ou de la faiblesse de ce dernier. En cas d'incohérence importante, le porteur de projet sera réorienté vers un autre type d'accompagnement. La seconde étape consiste en un accompagnement plus technique qui portera alors plus sur de l'analyse comptable, de l'analyse économique, et des questions/réponses suite aux deux précédents modules. Le référent unique pourra également mobiliser différents interlocuteurs pour aboutir à la réalisation du projet du bénéficiaire (ex: ADIE). c) _Préconisations_ A la fin de l'accompagnement le référent unique établit une fiche de liaison qu'il adresse au service insertion du CG 38 en charge de l'allocation RSA. Il y indique si la personne à la fin de l'accompagnement a besoin: \- de le prolonger avec la mise en place de nouveaux RDV, \- s'il faut réaliser un nouvel accompagnement avec la mise en place d'un nouveau contrat d'engagement réciproque précisant de nouveaux engagements, \- si le bénéficiaire peut sortir du RSA car il peut vivre de son activité de travailleur indépendant, \- s'il a besoin d'un accompagnement plus social (problèmes de dépendances par exemple) et d'être réorienté \- s'il doit être radié du dispositif RSA, car il n'a pas respecté le contrat d'engagement réciproque (ne s'est pas présenté aux RDV par exemple), \- s'il l'a réorienté vers la recherche d'un emploi salarié et les démarches entreprises pour y arriver. Parallèlement à l'accompagnement individuel, le référent unique fait des points avec le CG 38 (équipe insertion ou direction) par rapport aux bénéficiaires qu'il accompagne. Il réalise également une veille sur la législation et l'environnement socio-économique du domaine d'activité du bénéficiaire. Tout au long de l'accompagnement, en fonction des projets et de leurs avancées, le référent unique est amené à réaliser différents outils au service du projet d'activité du porteur ex: business plan, étude de marché, compte d'exploitation prévisionnel, tableau emplois/ressources etc. Cet accompagnement se déroule dans le respect de la déontologie, et du code d'éthique de la Fédération Internationale des ingénieurs-conseils mis en place par la Chambre de l'Ingénierie et du Conseil de France (aucune réglementation pour la profession libérale d'ingénieur-conseil.) (French)
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    The ESF operation consists of a single action entitled “Supporting the creation of activities of artists and self-employed persons receiving the RSA”. This is a reinforced support with an average duration of 6 months. During these 6 months, individual working sessions with the beneficiary will be set up, and an ad hoc analysis of the situation will be carried out by the single reference on the basis of the data provided by the beneficiary. Depending on the needs of the beneficiaries, this programme can be adapted and/or extended. This accompaniment consists of several stages: a) _ reception of the beneficiary, carrying out a diagnosis, and signing of a charter of commitment_ The recipients of the RSA are addressed to BP Conseil by the IESER CG Guidance Platform. The Beneficiary and BP COUNCIL receive a letter indicating the setting up of the support. Then the beneficiary is received at the bearer’s premises or in an insertion service room (The Tower of the Pin or Crémieu). An overall diagnosis of the beneficiary’s situation is then made. At the end of this diagnosis, a reciprocal contract of engagement defining the project and the stages of the support, depending on the work paths identified, is then co-signed by the single path reference and the beneficiary recipient of the RSA. The accompaniment will take place over an average of 6 months, through individual interviews. All these interviews represent an average of 5 hours face-to-face. At each appointment, an engraving sheet is completed and signed by the sole referent and the accompanying person. B) _a 2-step accompaniment_ The first step is to determine the coherence of the project, between man and company, and the company and the market. It allows the beneficiary to validate his/her personal abilities in relation to the requirements of his project, and to become aware of the importance or weakness of the project. In case of significant inconsistency, the project leader will be redirected to another type of support. The second stage consists of a more technical support which will then focus more on accounting analysis, economic analysis, and questions and answers following the previous two modules. The single focal point will also be able to mobilise different interlocutors to achieve the beneficiary’s project (e.g. ADIE). C) _Preconisations_ At the end of the accompaniment, the single referent shall draw up a link sheet which he sends to the service inserting CG 38 in charge of the RSA allocation. It indicates whether the person at the end of the accompaniment needs: \- to extend it with the introduction of new appointments, \- if it is necessary to carry out a new accompaniment with the introduction of a new reciprocal employment contract specifying new commitments, \- if the beneficiary can leave the RSA because he can live from his self-employed activity, \- if he needs more social support (e.g. dependency problems) and to be redirected \- if he has to be removed from the RSA scheme, because he has not complied with the reciprocal employment contract (e.g. did not present himself to the RDVs), \- if he is looking for an employee and redirected them to an employee. In addition to individual support, the single referent makes points with CG 38 (integration team or management) in relation to the beneficiaries it accompanies. It also monitors the legislation and socio-economic environment of the beneficiary’s field of activity. Throughout the accompaniment, depending on the projects and their progress, the unique referent is required to carry out various tools at the service of the promoter’s project of activity ex: business plan, market research, forecast operating account, job/resource tables, etc. This support is carried out in accordance with ethics, and the code of ethics of the International Federation of Consulting Engineers set up by the Chambre de l’Ingénierie et du Conseil de France (no regulation for the professional profession of consulting engineer.) (English)
    18 November 2021
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    Das ESF-Projekt besteht aus einer einzigen Maßnahme mit dem Titel „Förderung der Gründung von Künstlern und Selbständigen, die von der RSA unterstützt werden“. Es handelt sich um eine verstärkte Begleitung mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Während dieser sechs Monate werden individuelle Arbeitssitzungen mit dem Begünstigten durchgeführt, und der einzige Ansprechpartner führt eine Ad-hoc-Analyse der Situation auf der Grundlage der vom Begünstigten bereitgestellten Daten durch. Je nach Bedarf der Begünstigten kann dieses Programm angepasst und/oder verlängert werden. Diese Begleitung besteht aus mehreren Schritten: a) _ Empfang des Empfängers, Durchführung einer Diagnose und Unterzeichnung einer Verpflichtungscharta_ Die Empfänger der RSA werden von der Beratungsplattform des CG des ISERE an BP Conseil gerichtet. Der Begünstigte und der BP RAT erhalten ein Schreiben, in dem die Einrichtung der Begleitung angegeben wird. Danach wird der Begünstigte in den Räumlichkeiten des Trägers oder in einem Raum des Eingliederungsdienstes (Turm du Pin oder Cremieu) empfangen. In diesem Fall wird eine Gesamtdiagnose der Situation des Begünstigten vorgenommen. Nach Abschluss dieser Diagnose wird dann ein Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen unterzeichnet, in dem das Projekt und die Etappen der Begleitung entsprechend den ermittelten Arbeitswegen festgelegt sind. Die Begleitung findet durchschnittlich sechs Monate im Rahmen von Einzelgesprächen statt. All diese Befragungen machen durchschnittlich 5 Stunden von Angesicht zu Angesicht aus. An jedem RDV wird ein Abstandsblatt von dem einzelnen Referent und der Begleitperson ausgefüllt und unterschrieben. B) _eine Begleitung in zwei Schritten_ Der erste Schritt besteht darin, die Kohärenz des Projekts zwischen Mensch und Unternehmen und Unternehmen und Markt zu bestimmen. Sie ermöglicht es dem Begünstigten, seine persönlichen Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen seines Projekts zu validieren und sich dessen Bedeutung oder Schwäche bewusst zu werden. Bei erheblicher Inkohärenz wird der Projektträger auf eine andere Art der Begleitung umgeleitet. Der zweite Schritt besteht in einer eher technischen Begleitung, die sich dann stärker auf die buchhalterische Analyse, die wirtschaftliche Analyse und die Fragen/Antworten aus den beiden vorangegangenen Modulen konzentriert. Der einzige Ansprechpartner kann auch verschiedene Gesprächspartner mobilisieren, um das Projekt des Empfängers zu verwirklichen (z. B.: ADIE). C) _Präconisationen_ Am Ende der Begleitung erstellt der einzige Ansprechpartner ein Verbindungsblatt, das er an die für die RSA-Zulage zuständige Dienststelle der CG 38 richtet. Er gibt dort an, ob die Person am Ende der Begleitung Folgendes benötigt: \- die Verlängerung mit der Einführung neuer HRV, \- wenn eine neue Begleitung mit der Einführung eines neuen wechselseitigen Verpflichtungsvertrags mit neuen Verpflichtungen erforderlich ist, \- wenn der Begünstigte aus der RSA ausscheiden kann, weil er von seiner Tätigkeit als Selbständiger leben kann, \- wenn er eine sozialere Begleitung (z. B. Probleme mit Abhängigkeiten) und eine Umorientierung benötigt, wenn er aus der RSA-Regelung gestrichen werden muss, weil er den gegenseitigen Einstellungsvertrag nicht eingehalten hat (z. B. nicht bei den HRV). \- wenn er ihn auf die Suche nach einer unselbständigen Beschäftigung und die zu seiner Erreichung unternommenen Schritte verlagert hat. Neben der individuellen Begleitung macht der einzige Ansprechpartner Punkte mit dem CG 38 (Eingliederungsteam oder Direktion) in Bezug auf die von ihm begleiteten Begünstigten. Er führt auch eine Überwachung der Rechtsvorschriften und des sozioökonomischen Umfelds des Tätigkeitsbereichs des Begünstigten durch. Während der gesamten Begleitung, je nach den Projekten und ihren Fortschritten, wird der einzige Ansprechpartner aufgefordert, verschiedene Instrumente für das Projekt der Tätigkeit des Trägers zu entwickeln, z. B.: Business Plan, Marktforschung, voraussichtliche Betriebsrechnung, Tabelle Beschäftigung/Ressourcen usw. Diese Begleitung erfolgt unter Beachtung der Standesregeln und des Ethikkodex der Fédération Internationale des Engineers-Beratung, die von der Chambre de l’Ingenieure und des Conseil de France eingerichtet wurde (keine Vorschriften für den freien Beruf des Ingenieur-Beraters). (German)
    1 December 2021
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    Identifiers

    201500583
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